Tiny Houses sind längst mehr als ein kurzfristiger Wohntrend. In Nordrhein-Westfalen entstehen inzwischen mehrere konkrete Projekte, bei denen kleine Häuser nicht nur als Ferienunterkunft, sondern ausdrücklich als dauerhafter Wohnsitz vorgesehen sind.
Wer allerdings nach einer „Tiny-House-Siedlung in NRW“ sucht, stößt jedoch schnell auf ein Problem: Viele Angebote sind Ferienparks, Campingplätze oder erst geplante Projekte. Andere Siedlungen befinden sich zwar bereits in der Vermarktung, haben aber besondere Vorgaben zu Größe, Bauweise, Erbpacht oder Gemeinschaftskonzepten.
Deshalb zeigt diese Übersicht nicht einfach eine Liste kleiner Häuser, sondern den aktuellen Projektstatus ausgewählter Tiny-House-Siedlungen in NRW. Wo ist Dauerwohnen vorgesehen? Wo werden Grundstücke vergeben? Welche Projekte befinden sich noch in Planung? Und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten?
Tiny-House-Siedlungen in NRW 2026 im Überblick
| Standort | Projekt | Dauerwohnen vorgesehen? | Modell | Aktueller Stand |
| Jülich | Lindenallee III | Ja | Erbpacht | Erschließung/Vermarktung |
| Hückelhoven-Schaufenberg | Bonifatiusweg | Ja | Erbbaurecht | Umsetzung läuft |
| Dortmund-Sölde | Tiny Village | Ja | Baugruppen | Planung/Bauvorbereitung |
| Bielefeld-Niederdornberg | Mikrohaussiedlung Hollensiek | Ja | Genossenschaft | in Planung |
| Menden-Liethen | Sauerlandstraße | Ja | noch offen | Erschließung ab 2027 geplant |
| Erkelenz | Mennekrather Kirchweg | Ja, Kleinwohnformen | Konzeptvergabe | Projektentwicklung |
| Kleve | einzelnes Tiny-House-Grundstück | Ja | Kauf oder Erbbaurecht | Vergabe |
| Bielefeld-Heeper Straße | kleine Tiny-House-Gruppe | Ja | Pacht | bereits teilweise umgesetzt |
Der entscheidende Unterschied: Nicht jedes Projekt ist bereits bezugsfertig. Bei mehreren Standorten laufen derzeit Erschließung, Bauleitplanung oder Vergabeverfahren.
1. Tiny-House-Siedlung Lindenallee III in Jülich
Eines der konkretesten kommunalen Projekte in NRW entsteht derzeit in Jülich.
Im Baugebiet Lindenallee III sind insgesamt 16 Tiny-House-Grundstücke vorgesehen. Die Grundstücke liegen im nördlichen Teil des Baugebiets und sind zwischen ungefähr 145 und 334 Quadratmeter groß. Die Vergabe erfolgt über Erbpacht.
Die Grundstücke sollen über einen Erbpachtvertrag mit einer Laufzeit von 60 Jahren vergeben werden. Der Pachtzins liegt laut SEG Jülich derzeit bei ungefähr 18 Euro pro Quadratmeter und Jahr.
Besonders wichtig für Interessenten:
- nur freistehende Häuser ohne Fahrgestell,
- eine Wohneinheit pro Grundstück,
- Tiny Houses müssen dem Gebäudeenergiegesetz entsprechen,
- Fahrzeuge werden auf einem zentralen Parkplatz abgestellt,
- das Gebiet ist weitgehend autofrei geplant.
Die Erschließungsarbeiten begannen Ende 2025. Die Vermarktung läuft bereits; Interessierte können derzeit noch in eine Nachrückerliste aufgenommen werden.
Für wen eignet sich Jülich?
Das Projekt ist interessant für Menschen, die ein Tiny House dauerhaft bewohnen möchten und kein mobiles Haus auf Rädern suchen.
2. Tiny-House-Siedlung Hückelhoven-Schaufenberg
Auch Hückelhoven verfolgt ein klar auf Dauerwohnen ausgerichtetes Tiny-House-Projekt.
Am Bonifatiusweg im Ortsteil Schaufenberg entstehen elf Grundstücke für kleine Wohnhäuser. Die Gesamtfläche des Projekts beträgt rund 5.000 Quadratmeter. Der Bebauungsplan ist bereits rechtskräftig.
Die Grundstücke sind etwa 220 bis 340 Quadratmeter groß und werden im Erbbaurecht vergeben. Laut Exposé beträgt der Erbbauzinssatz jährlich 4 Prozent des zugrunde gelegten Bodenrichtwertes. Das Projekt ist ausdrücklich für dauerhaft bewohnbare Kleinhäuser vorgesehen.
Das ursprüngliche Bewerbungsverfahren lief bis März 2026. Die Stadt arbeitet inzwischen an der weiteren Erschließung und Umsetzung.
Besonderheit
Anders als bei vielen privaten Tiny-House-Parks ist hier das Dauerwohnen planungsrechtlich ausdrücklich vorgesehen.
3. Tiny Village Dortmund-Sölde
In Dortmund entsteht mit dem Tiny Village Sölde eines der größeren kommunalen Kleinwohnprojekte in NRW.
Auf dem Gelände der ehemaligen Emschertal-Grundschule sollen rund 40 bis 50 kleine Häuser oder Häuser mit kleinen Wohneinheiten entstehen. Vorgesehen ist ein gemeinschaftlich geplantes Wohnquartier ohne klassische Investorenstruktur.
Die künftigen Bewohner sollen sich in Baugruppen organisieren und ihre Gebäude selbst planen und errichten. Mietwohnungen durch Investoren sind nach dem bisherigen Konzept nicht vorgesehen.
Das Quartier soll zudem weitgehend autofrei werden.
Die Planung wurde durch Änderungen im Bauplanungsrecht verzögert. Als Zeitfenster für erste Bauaktivitäten nennt die Stadt 2026/27.
Wie groß dürfen die Häuser werden?
Für Einzelpersonen sind nach dem bisherigen Konzept bis zu 45 Quadratmeter Wohnfläche vorgesehen. Für weitere Haushaltsmitglieder können zusätzliche Flächen hinzukommen. Das unterscheidet das Projekt deutlich von klassischen Tiny Houses auf Rädern.
4. Mikrohaussiedlung Bielefeld-Niederdornberg
In Bielefeld ist eine weitere größere Mikrohaussiedlung nördlich der Straße Hollensiek geplant. Die Stadt Bielefeld schafft dort planungsrechtlich die Voraussetzungen für eine Siedlung mit ungefähr 26 bis 27 kleinen Häusern.
Geplant sind Wohnflächen von ungefähr 20 bis 40 Quadratmetern. Das Projekt soll genossenschaftlich organisiert werden und ist ausdrücklich als dauerhaftes Wohnmodell gedacht, nicht als Ferienhaussiedlung. Nach aktuellen Projektangaben sollen erste Häuser voraussichtlich 2027 entstehen.
Gemeinschaft statt Ferienpark
Das Konzept setzt stark auf gemeinschaftliches Wohnen. Bewohner sollen Genossenschaftsmitglieder sein und sich aktiv in die Gemeinschaft einbringen.
5. Bestehende Tiny Houses an der Heeper Straße in Bielefeld
Bielefeld besitzt zusätzlich bereits einen kleineren realisierten Standort an der Heeper Straße.Dort sind nach aktuellen Berichten inzwischen mehrere Tiny Houses auf einem von der Stadt verpachteten Grundstück entstanden.
Das Projekt zeigt, dass Tiny-House-Wohnen in NRW nicht ausschließlich Zukunftsplanung ist, sondern an einzelnen Standorten bereits praktisch umgesetzt wurde. Die Anlage ist allerdings deutlich kleiner als die geplante Mikrohaussiedlung in Niederdornberg.
6. Tiny-House-Siedlung in Menden-Liethen
Sehr aktuell ist das Projekt in Menden.
An der Sauerlandstraße im Ortsteil Liethen plant die Stadt ein Wohngebiet speziell für Kleinsthäuser. Die Planungen wurden im September 2026 konkretisiert.
Nach aktuellem Stand sollen die Erschließungsarbeiten 2027 beginnen. Informationen zur späteren Grundstücksvergabe und zum Vermarktungskonzept sollen Ende 2026 folgen.
Wichtig für Interessenten
Aktuell handelt es sich noch nicht um sofort verfügbare Stellplätze oder Grundstücke.
Das Projekt ist aber interessant, weil es als reguläres Wohngebiet für kleine Wohnhäuser konzipiert wird.
7. Kleinwohnsiedlung in Erkelenz
Auch Erkelenz arbeitet an einem Projekt für Kleinwohnformen.
Im Baugebiet Mennekrather Kirchweg wurde eine Fläche für entsprechende Wohnkonzepte vorgesehen. Die Stadt plant die Vergabe an einen Investor oder eine Baugemeinschaft. 2026 lief dafür ein Konzeptvergabeverfahren. Nach dem bisherigen Zeitplan könnte ein Baubeginn ab dem vierten Quartal 2026 möglich sein.
Hier handelt es sich allerdings nicht um eine klassische kommunale Parzellenvergabe an einzelne Tiny-House-Besitzer, sondern um ein umfassenderes Entwicklungsprojekt.
8. Tiny-House-Grundstück in Kleve
Nicht überall entstehen gleich ganze Siedlungen.
Die Stadt Kleve hat beispielsweise ein städtisches Baugrundstück speziell für die Errichtung eines Tiny Houses ausgeschrieben. Das Grundstück hat eine Größe von 354 Quadratmetern.
Interessenten können das Grundstück entweder kaufen oder über Erbbaurecht nutzen. Der Verkaufspreis liegt nach den aktuellen Angaben bei 77.880 Euro, alternativ wird ein jährlicher Erbbauzins angeboten. Dieses Beispiel zeigt, dass Tiny-House-Wohnen in NRW nicht zwingend eine eigene Siedlung voraussetzt.
Wo darf man in NRW dauerhaft in einem Tiny House wohnen?

Das ist wahrscheinlich die wichtigste Frage überhaupt. Ein Tiny House darf nicht automatisch dauerhaft bewohnt werden, nur weil es klein oder mobil ist.
Wenn das Haus als dauerhafter Hauptwohnsitz genutzt werden soll, gelten grundsätzlich baurechtliche Anforderungen. In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Außerdem müssen beispielsweise Vorgaben zu Energieeffizienz und Brandschutz eingehalten werden.
Ein geeigneter Standort benötigt deshalb in der Regel:
- zulässige Wohnnutzung,
- planungsrechtliche Genehmigung,
- Erschließung,
- Wasser- und Abwasseranschluss,
- Stromversorgung,
- Einhaltung der Landesbauordnung,
- gegebenenfalls einen Bebauungsplan.
Ein Tiny House auf Rädern ist deshalb nicht automatisch ein Wohnwagen, sobald es dauerhaft als Wohnhaus genutzt wird.
Campingplatz, Ferienpark oder echte Tiny-House-Siedlung?
Hier passieren bei der Suche die meisten Missverständnisse. Ein Platz kann Tiny Houses zulassen, ohne dass man dort seinen dauerhaften Erstwohnsitz anmelden darf.
Echte Wohnsiedlung
Dort ist dauerhaftes Wohnen planungsrechtlich vorgesehen.
Beispiele:
- Jülich
- Hückelhoven
- Dortmund-Sölde
- Bielefeld-Niederdornberg
Ferien- oder Wochenendplatz
Hier dürfen kleine Häuser oder Mobilheime stehen, aber die Nutzung ist in der Regel auf Freizeit- oder Ferienzwecke beschränkt.
Die Verbraucherzentrale NRW weist ausdrücklich darauf hin, dass Wochenendplätze nicht automatisch für dauerhaftes Wohnen zugelassen sind.
Gewerbliche Unterkunft oder Monteurpark
Auch solche Anlagen können Tiny Houses enthalten, sind aber keine klassischen Wohnsiedlungen. Das ist beispielsweise bei einigen aktuell geplanten Standorten in Nettetal der Fall, die als Unterkunfts- oder Betreiberstandorte vorgesehen sind.
Tiny House kaufen, Grundstück pachten oder Erbbaurecht?

Bei den aktuellen Projekten in NRW kommen vor allem drei Modelle vor.
Grundstück kaufen
Man erwirbt das Grundstück klassisch und baut darauf das Tiny House.
Vorteil:
- volle Grundstückskontrolle
Nachteil:
- deutlich höhere Anfangskosten
Grundstück pachten
Das Grundstück bleibt im Eigentum eines anderen Besitzers.
Vorteil:
- geringere Einstiegskosten
Nachteil:
- langfristige Abhängigkeit vom Pachtvertrag
Erbbaurecht
Dieses Modell verwenden beispielsweise Jülich und Hückelhoven.
Dabei wird das Grundstück über viele Jahrzehnte genutzt, ohne dass es gekauft werden muss. Stattdessen fällt ein regelmäßiger Erbbauzins an.
Wie groß sind Tiny-House-Grundstücke in NRW?
Die aktuellen Projekte zeigen deutliche Unterschiede. In Jülich liegen die Grundstücke ungefähr zwischen 145 und 334 Quadratmetern.
In Hückelhoven sind etwa 220 bis 340 Quadratmeter vorgesehen.
Das zeigt: Bei einer Tiny-House-Siedlung geht es nicht nur um die Wohnfläche des Hauses. Auch Abstandsflächen, Garten, Wege, Gemeinschaftsflächen und Erschließung benötigen Platz.
Gibt es freie Tiny-House-Grundstücke in NRW?
Teilweise ja, aber die Situation ändert sich schnell.
In Jülich läuft die Vermarktung bereits, Interessenten können aktuell noch auf eine Nachrückerliste aufgenommen werden.
In Hückelhoven lief das reguläre Bewerbungsverfahren bereits bis März 2026. In Menden soll das Vermarktungskonzept hingegen erst Ende 2026 konkreter werden.
Wer ernsthaft ein Grundstück sucht, sollte deshalb nicht nur Immobilienportale durchsuchen, sondern direkt bei Städten, Kommunen und kommunalen Entwicklungsgesellschaften nachfragen.
Wo lohnt sich die Suche nach neuen Projekten?
Besonders interessant sind derzeit:
- kommunale Neubaugebiete,
- Konversionsflächen,
- genossenschaftliche Wohnprojekte,
- Erbbaurechtsmodelle,
- Baugruppen,
- kleine kommunale Pilotprojekte.
Gerade kleinere Städte nutzen Tiny Houses inzwischen gezielt, um neue Wohnformen auszuprobieren.
Tiny-House-Siedlung oder eigenes Grundstück?
Eine Siedlung bietet mehrere Vorteile.
Dazu gehören häufig:
- bereits geklärtes Baurecht,
- erschlossene Grundstücke,
- gemeinsame Infrastruktur,
- Gemeinschaftsflächen,
- geringeres Risiko bei der Standortsuche.
Ein eigenes Grundstück bietet dagegen mehr Freiheit bei Lage und Gestaltung.
Tipp: Wer gezielt ein Tiny House zusammen mit einem Grundstück sucht, findet auf Stimbergstadt zusätzlich unseren Ratgeber „Tiny House NRW mit Grundstück kaufen“.
Sind Tiny-House-Siedlungen auch für Senioren geeignet?
Grundsätzlich können auch Senioren sehr gut in einem Tiny-House leben. Besonders kleine, ebenerdige Häuser können dabei interessant sein, wenn sich Menschen im Alter bewusst verkleinern möchten.
Allerdings ist nicht jede Tiny-House-Siedlung automatisch barrierefrei oder seniorengerecht.
Tipp: Wer speziell nach dieser Wohnform sucht, findet weitere Hinweise in unserem Beitrag „Tiny-House-Siedlung für Senioren“
Was kostet ein Grundstück in einer Tiny-House-Siedlung?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die aktuellen Projekte zeigen unterschiedliche Modelle.
- In Jülich wird derzeit beispielsweise ein Erbpachtzins von ungefähr 18 Euro pro Quadratmeter und Jahr angegeben.
- In Hückelhoven orientiert sich der Erbbauzins am Bodenrichtwert und beträgt aktuell 4 Prozent des zugrunde gelegten Grundstückswertes pro Jahr.
- In Kleve wird ein einzelnes 354-Quadratmeter-Grundstück aktuell mit 77.880 Euro Kaufpreis angeboten.
Dazu kommen immer noch die Kosten für:
- Tiny House,
- Fundament,
- Anschlüsse,
- Transport,
- Genehmigungen,
- Außenanlagen,
- Nebenkosten.
Fazit: Tiny-House-Siedlungen in NRW werden konkreter
NRW entwickelt sich zunehmend zu einem interessanten Bundesland für Tiny-House-Wohnen.
Besonders spannend ist, dass mehrere Städte inzwischen nicht mehr nur über Pilotprojekte diskutieren, sondern konkrete Grundstücke, Bebauungspläne und Erbbaurechtsmodelle geschaffen haben.
Jülich und Hückelhoven gehören derzeit zu den greifbarsten Projekten. Dortmund und Bielefeld planen größere gemeinschaftliche Quartiere, während Menden gerade den nächsten Umsetzungsschritt vorbereitet.
Wer dauerhaft in einem Tiny House leben möchte, sollte allerdings nicht nur nach dem Haus suchen. Der entscheidende Faktor ist fast immer das geeignete Grundstück mit gesichertem Baurecht.
Häufige Fragen zu Tiny-House-Siedlungen in NRW
Ja. In NRW existieren bereits kleinere realisierte Standorte und mehrere größere Siedlungen befinden sich derzeit in Umsetzung oder Planung. Besonders konkrete Projekte gibt es unter anderem in Jülich, Hückelhoven, Dortmund, Bielefeld und Menden.
Nur wenn die Fläche planungsrechtlich für Wohnnutzung vorgesehen ist. Ferien- und Wochenendplätze sind nicht automatisch für dauerhaftes Wohnen zugelassen.
Aktuell relevante Projekte gibt es unter anderem in Jülich, Hückelhoven und Kleve. Weitere Standorte wie Menden befinden sich noch in Vorbereitung.
Bei dauerhaftem Wohnen ist in der Regel eine Baugenehmigung notwendig. Entscheidend sind Standort, Nutzungsart und die konkreten Vorgaben der Kommune.
Nicht automatisch. Auch ein privates Grundstück muss für die entsprechende Wohnnutzung geeignet sein. Der Bebauungsplan beziehungsweise die zuständige Bauaufsicht entscheidet, was zulässig ist.
Ja. Mehrere der kommunalen Projekte in NRW sind ausdrücklich als dauerhafte Wohngebiete vorgesehen, beispielsweise Jülich, Hückelhoven oder Dortmund-Sölde.
Bei vielen aktuellen Projekten geht es eher um Grundstückspacht, Erbbaurecht oder Baugruppenmodelle als um klassische Mietwohnungen. Mietangebote können projektbezogen entstehen, sind aber nicht automatisch Bestandteil jeder Siedlung.











