Bauherren und Gartenbesitzer kommen unter Umständen einmal in die Lage, ein größeres Bauvorhaben in Eigenregie durchzuführen. Auch wenn hierfür eventuell sogar die entsprechenden Kenntnisse vorhanden sind, fehlt es nicht selten an den erforderlichen Maschinen, Geräten und Werkzeugen. Diese können bei spezialisierten Verleihfirmen ausgeliehen werden – aber hierbei gibt es einige Punkte zu beachten.
Welche Bedingungen gelten für den Verleih von Werkzeug und mehr?
Wer eine Wasserpumpe, einen Presslufthammer oder etwa auch ein Gerüst mieten möchte, wird im Internet fündig: Hier bieten entsprechende Unternehmen zahlreiche Geräte, Maschinen und Werkzeuge zum Verleih an. Kunden entrichten für das Ausleihen eine Gebühr, deren Höhe vorab festgelegt wird und die sich anhand der Art des Artikels sowie der Verleihdauer entscheidet. Grundsätzlich sind kurze Zeiträume naturgemäß günstiger; es kann aber durchaus Rabatte geben, wenn das Mieten über einen ungewöhnlich langen Zeitraum erfolgen soll. Da es sich hier häufig um große, schwere und auch teure Artikel handelt, muss sich der Anbieter gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen absichern. Aus diesem Grund fällt für das Mieten von Werkzeug und Co. meist das Entrichten einer Pfandgebühr an. Je teurer das Gerät, umso höher auch die Pfandzahlung; allerdings erhalten Mieter diesen Betrag in voller Höhe zurück, wenn der Artikel nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums in einem einwandfreien Zustand zurückgegeben wird.
Diese Pflichten haben Mieter beim Leihen von Maschinen
Das vorübergehende Ausleihen von schwerem Gerät ist eine sinnvolle Alternative zu einem Kauf. Besonders dann, wenn das jeweilige Werkzeug oder die Maschine nur einmalig benötigt werden, ist das zunächst recht preisintensiv erscheinende Mieten eine vergleichsweise günstige Variante im Gegensatz zu einem Neukauf. Günstig bleibt die Transaktion aber nur, wenn die geliehenen Maschinen und Geräte pfleglich behandelt werden. Kunden sollten daher immer auf einen angemessenen und vor allem sorgfältigen Umgang mit den Artikeln achten und diese wie ihr eigenes Eigentum behandeln. Nur so kann nach Beendigung der Ausleihe der Pfandbetrag in vollem Umfang erstattet werden. Alle Bedingungen, Zeiträume und Preise werden in einem entsprechenden Vertrag festgehalten, den beide Parteien unterschreiben. Experten empfehlen, ein geplantes Ausleihen immer unbedingt rechtzeitig anzumelden, um sicherzugehen, dass der gewünschte Artikel auch wirklich verfügbar ist, denn nicht immer sind alle Maschinen und Geräte auf Lager. Es ist daher ratsam, vorab vielleicht sogar bei mehreren Anbietern anzufragen, ob das Produkt vorhanden ist und wenn ja, welche Bedingungen im Einzelnen für das Mieten gelten. So lässt sich der beste Deal für die individuellen Bedürfnisse ermitteln.
Fazit
Wer Spezialgeräte nur vorübergehend benötigt, ist mit einer Miete in der Regel wirtschaftlicher bedient als mit dem Kauf. Entscheidend sind klar geregelte Konditionen – Mietdauer, Entgelt, Kaution sowie der ordnungsgemäße Zustand bei Rückgabe –, die schriftlich festgehalten werden sollten. Eine rechtzeitige Reservierung und der Vergleich mehrerer Anbieter erhöhen Verfügbarkeit und Preissicherheit. Während der Nutzung gilt: sorgfältiger Umgang und termingerechte Rückgabe, sonst drohen Zusatzkosten. Empfehlenswert sind zudem ein Übergabeprotokoll mit Funktionsprüfung und – sofern angeboten – eine passende Absicherung gegen Schäden. Ebenso sollten Transport, Abholung und mögliche Nebenkosten (etwa für Reinigung oder Verschleißteile) vorab geklärt werden. So bleibt die Kostenkontrolle gewahrt und das Vorhaben lässt sich planbar und ohne unnötige Unterbrechungen umsetzen.
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