Tiny House auf Campingplatz in NRW: Erstwohnsitz & Regeln

Tiny House am Campingplatz: Erlaubt in NRW?

Ein Tiny House auf einem Campingplatz in NRW ist oft machbar, aber dauerhaft wohnen (Erstwohnsitz) klappt nur, wenn der Platz bauplanungsrechtlich dafür zugelassen ist und der Betreiber es ausdrücklich erlaubt. Melderechtlich kann eine Anmeldung möglich sein, baurechtlich ist Camping jedoch meist als „Erholung“ gedacht.

Wenn du dir den Traum vom Tiny House erfüllen willst, ist ein Campingplatz für viele der schnellste Einstieg. Damit daraus kein teurer Fehlkauf wird, brauchst du vor allem zwei Dinge: eine klare Nutzungserlaubnis und ein Tiny House, das zur Platzordnung passt.

Das solltest du vor dem Kauf wissen

ThemaStandBedeutung
MelderechtWohnwagen zählt als Wohnung, wenn kaum bewegtAnmeldung kann möglich sein – aber nicht automatisch
BaurechtCamping ist oft „Erholung“, nicht „Wohnen“Dauerwohnen scheitert meist am Planungsrecht
Platz-TypDauercamping ≠ DauerwohnenVertrag & Nutzung genau prüfen
Betreiber-ZustimmungWohnungsgeberbestätigung oft nötigOhne Mitwirkung wird es schwer
InfrastrukturStrom/Wasser/Abwasser/BrandschutzFür ganzjähriges Wohnen entscheidend
KostenPacht + Nebenkosten + ZuschlägeMonatliche Fixkosten realistisch planen
AufbautenVorgaben zu Größe, Terrassen, SchuppenVerstöße können Kündigung auslösen
VersicherungInhalt + Haftpflicht + ggf. KaskoSchutz vor Sturm, Feuer, Haftungsrisiken
KontrolleGemeinde/Platz kann Nutzung prüfen„Dauerurlaub“ wird eher toleriert als Wohnen

Wohnen oder Erholen – genau daran entscheidet es sich

  • Melderechtlich ist eine Anmeldung grundsätzlich denkbar, wenn eine „Wohnung“ vorliegt und du sie überwiegend nutzt.
  • Baurechtlich zählt Camping meist als Freizeitnutzung – Dauerwohnen ist nur in seltenen Fällen zulässig.
  • Der Bebauungsplan bzw. die Widmung des Platzes ist der Gamechanger – nicht dein Tiny House.
  • Ein Betreiber kann Regeln strenger setzen als das Gesetz (z. B. Aufbauten, Winterbetrieb, Haustiere).
  • Je „wohnlicher“ der Aufbau (Terrasse, Anbauten), desto eher wirkt es wie dauerhaftes Wohnen – das kann Probleme machen.

Was in NRW meistens geht – und was oft scheitert

  • Dauercamping: Du nutzt den Platz regelmäßig, aber offiziell als Freizeit-/Erholungsnutzung.
  • Dauerwohnen: Du lebst dort überwiegend und willst ggf. den Erstwohnsitz anmelden – dafür muss der Platz rechtlich „Wohnen“ zulassen.
  • Wichtig: Selbst wenn die Anmeldung melderechtlich möglich wäre, kann das Bauplanungsrecht die Nutzung als Wohnen untersagen. Genau hier scheitern viele Pläne.

So findest du Stellplätze, die überhaupt in Frage kommen

  1. Gemeinde checken: Beim Bauamt/Planungsamt fragen, ob der Campingplatz bauplanungsrechtlich Dauerwohnen zulässt (Bebauungsplan/Widmung).
  2. Betreiber fragen: Ist ein Erstwohnsitz ausdrücklich erlaubt? Gibt es Wohnungsgeberbestätigung? Welche Auflagen gelten für Tiny Houses?
  3. Platzordnung lesen: Winterbetrieb, Mindest-/Maximalgröße, Dachformen, Abstände, Brandschutz, Anbauten, Stellplatzwechsel, Ruhezeiten.
  4. Technik planen: Frostschutz (Wasserleitungen), Heizung, Lüftung, Stromleistung, Abwasser, Gas/Elektro-Abnahme.
  5. Vertrag + Kosten aufstellen: Pacht, Nebenkosten, Zähler, Müll, Winterpauschalen, Treibstoff-/Energieaufschläge, Kaution.
  6. Kauf erst finalisieren: Wenn Gemeinde + Betreiber schriftlich ok geben – dann Tiny House passend zur Platzordnung auswählen.

Welche Nachweise du vor Einzug parat haben solltest

  • Schriftliche Bestätigung des Betreibers (Nutzung, Erstwohnsitz, Winterbetrieb).
  • Platzordnung + Stellplatzvertrag (Aufbauten, Abstände, Technik, Haustiere).
  • Auskunft der Gemeinde (Bebauungsplan/Widmung, Zulässigkeit Dauerwohnen).
  • Techniknachweise: Elektroinstallation, ggf. Gasprüfung, Brandschutzvorgaben.
  • Versicherungsnachweis (Haftpflicht, Inhalt, Sturm/Wasser je nach Konzept).

Kosten realistisch kalkulieren – damit du nicht nachkaufst

Plane bewusst monatliche Fixkosten (Pacht/Standgeld, Strom/Heizung, Wasser/Abwasser, Müll, Internet, Versicherung) und zusätzlich Einmalkosten (Transport, Anschluss, Frostschutz, Vorzelt/Abstellbox, Unterbau). Tipp: Wenn du ganzjährig wohnen willst, kauf lieber gleich ein Modell mit guter Dämmung und Lüftung – das spart über Jahre Energie und Nerven.

Typische Stolperfallen (und wie du sie vermeidest)

  • „Mündliche Zusage“: Immer schriftlich fixieren.
  • Anbauten ohne Erlaubnis: Terrassen, Schuppen, Einfriedungen vorher klären.
  • Winter unterschätzt: Ohne Frostschutz werden Leitungen und Tanks zur Kostenfalle.
  • Stromleistung zu niedrig: Heizung + Warmwasser brauchen Reserve.
  • Feuchte & Schimmel: Lüftungskonzept ist beim Kauf ein Muss.

Rechtliche Einordnung und Behördenpraxis

Dauerwohnen auf Campingplätzen ist in Deutschland rechtlich in vielen Fällen nicht als Normalfall vorgesehen; ausschlaggebend ist meist, was Bebauungsplan und örtliches Bau-/Planungsrecht zulassen. Der BVCD betont in diesem Zusammenhang, dass die planerischen Vorgaben vor Ort entscheidend sind – selbst wenn Betreiber grundsätzlich offen für längere Aufenthalte wären. Juristisch relevant ist zudem, wann ein Wohnwagen überhaupt als „Wohnung“ gilt: Nach § 20 BMG wird ein Wohnwagen nur dann als Wohnung eingeordnet, wenn er nicht oder nur gelegentlich fortbewegt wird. Genau diese faktische „Stationarität“ kann die Prüftiefe erhöhen, weil sich die Nutzung vom mobilen Freizeitobjekt in Richtung eines quasi-immobilen Wohnsitzes verschiebt. In der Praxis handhaben Kommunen und Betreiber Erstwohnsitze sehr unterschiedlich; eine frühe Klärung mit Betreiber, Gemeinde und ggf. Meldebehörde reduziert das Risiko späterer Auseinandersetzungen. Für NRW wird besonders häufig darauf verwiesen, dass Bau-/Planungsrecht und Bebauungsplan die größte Hürde darstellen – etwa bei Tiny Houses, die als Wohnsitz gedacht sind.

Praxis, Technik und Risiken im Dauerbetrieb

Neben der Rechtslage entscheidet die Infrastruktur darüber, ob „Wohnen“ dauerhaft funktioniert und bezahlbar bleibt. Ohne winterfeste Ganzjahresausstattung – Frostschutz für Wasserleitungen, ausreichende Heizleistung, passende Stromkapazitäten – werden provisorische Lösungen im Winter schnell teuer. Aus Versicherungssicht lohnt ein genauer Blick auf Sturm- und Wasserschäden, die bei Leichtbaukonstruktionen häufiger relevant werden können; Deckungssummen, Selbstbehalte und der konkrete Schutzumfang sollten vorab sauber geprüft werden. Beim Brandschutz zählen vor allem saubere Elektroinstallationen und klare Abstände, weil enge Parzellen wenig Fehlertoleranz haben. Auch der Nachbarschaftsfaktor ist nicht zu unterschätzen: Dauerwohnen verändert Erwartungen (Lärm, Ordnung, Besucher, Nutzungsregeln), weshalb klare Regeln Konflikten vorbeugen. Bei der Kaufentscheidung ist ein wintertaugliches Modell oft wirtschaftlicher als ein günstiger Einstieg mit später teuren Nachrüstungen. Und zuletzt gilt aus Behördenperspektive: Je „immobiler“ ein Setup wirkt – etwa durch feste Anbauten oder einen stark dauerhaften Eindruck –, desto genauer wird hingeschaut; ein minimalistischer, mobiler Charakter reduziert in der Praxis häufig Reibung, ersetzt aber keine planungsrechtliche Prüfung.

Häufige Fragen

Kann ich mein Tiny House in NRW einfach auf einen Campingplatz stellen?

Auf einem Campingplatz ist das Abstellen oft möglich, aber ob du dort dauerhaft wohnen darfst, hängt von Widmung/Bebauungsplan und der Platzordnung ab.

Ist ein Erstwohnsitz auf dem Campingplatz in NRW erlaubt?

Melderechtlich kann das möglich sein, baurechtlich jedoch häufig nicht vorgesehen. Kläre zwingend die Nutzung des Platzes mit Gemeinde und Betreiber.

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Das hängt von der konkreten Nutzung und Ausführung ab. Auf Campingplätzen gelten teils andere Regeln, entscheidend ist aber die planungsrechtliche Zulässigkeit.

Welche laufenden Kosten sind typisch?

Rechne mit Pacht/Standgeld, Strom/Heizung, Wasser/Abwasser, Müll, Versicherung und ggf. Winter- oder Energiezuschlägen – je nach Platz stark unterschiedlich.

Welche Unterlagen helfen bei der Klärung?

Platzordnung, Stellplatzvertrag, schriftliche Betreiberzusage, Auskunft der Gemeinde zum Bebauungsplan/Widmung und Techniknachweise (Elektro, Gas).

Was sind häufige Kündigungsgründe?

Verstöße gegen Platzordnung, unerlaubte Anbauten, dauerhaftes Wohnen trotz Verbot, Lärmbeschwerden oder unzulässige Gewerbenutzung.

Worauf sollte ich beim Kauf achten?

Wintertauglichkeit, gute Lüftung gegen Feuchte, passende Maße für die Parzelle, sichere Elektroinstallation und unkomplizierte Wartung.

Gibt es Plätze, die Dauerwohnen ausdrücklich zulassen?

Ja, aber sie sind selten. Genau deshalb lohnt sich die systematische Suche mit Gemeinde-Check und schriftlicher Betreiberzusage.

Wichtige Quellen (ohne Links)

  • Bundesmeldegesetz § 20 „Begriff der Wohnung“ (gesetze-im-internet.de), Stand: Abruf 23.01.2026 – Grundlage zur Einordnung von Wohnwagen als Wohnung.
  • BVCD e. V.: „Dauercamping“ (Bundesverband Campingwirtschaft), Stand: Abruf 23.01.2026 – Überblick zur Rechtslage und Abgrenzung Wohnen/Erholung.
  • wohneigentum.nrw: „Tiny House im Garten – Baugenehmigung“ (NRW), Stand: Abruf 23.01.2026 – NRW-Perspektive zu Genehmigungen und Hürden.
  • Campingwirtschaft.de: „Erstwohnsitze in Campingbetrieben?“ Stand: Abruf 23.01.2026 – Praxisfälle und behördliche Handhabung.
  • wohnglueck.de: „Tiny House Baurecht“/„Campingplatz-Sonderfall“, Stand: Abruf 23.01.2026 – Einordnung typischer Regeln und Grenzen.

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Michael Jagersbacher

Michael Jagersbacher ist Bestseller-Autor, Content-Stratege und ist Gründer der Exzellents Group. Mit seinen Fachportalen, darunter Steirische Wirtschaft, LeaderMagazin und WirtschaftsCheck, steht er seit Jahren für fundierten Wirtschaftsjournalismus und strategisches Storytelling, das den Mittelstand nachhaltig stärkt. Als Autor und Ghostwriter begleitet er Unternehmer beim Verfassen eigener Bücher, um ihre Expertise überzeugend zu positionieren und ihre Marke zu profilieren. Seine Leidenschaft gilt der Verbindung von Markenstrategie, Medienarbeit und Content-Marketing.

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